Vierteljähriger Nachweis der Schießfertigkeit DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherheitspersonal

Quartalsschießen / Nachweis der Schießfertigkeit nach § 18 Abs. 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 Berufswaffenträger müssen nach § 18 Absätze 2, 3 und 4 DGUV Vorschrift 23 vierteljährlich Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Wir bieten die Möglichkeit des Übungs- und Prüfungsschießen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Schießausbilder und Berufswaffenträger. Beschreibung: Berufswaffenträger müssen viermal jährlich in einem Abstand von drei Monaten Ihre Schießfertigkeit dem Arbeitgeber nachweisen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit der eigenen Dienstwaffe oder einer Ausbildungswaffe der Just4Gun & Hunting GbR die Schießleistung erbringen (Waffenschein oder Waffenbesitzkarte sind keine Voraussetzung s.u.). Zur Verfügung stehen hierfür diverse Kurz- und Langwaffen. Teilnahmevoraussetzung sind die Waffensachkunde nach §§ 7, 19 und 28 WaffG sowie die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder höherwertiger. Praxis: Dauer: Übungsschießen und Prüfungsschießen (ca. 1 UE). Preis: 45,00 € je Leihwaffe inkl. 20 Schuss Munition. – siehe Termine/Preise Prüfung: Es wird eine praktische Prüfung abgelegt mit Eintrag/Bestätigung im Schießbuch. Schießbuch: Teilnehmer ohne Schießbuch erhalten ein Schießbuch zur Dokumentation der Schießfertigkeit und Waffensachkunde nach § 18 Absatz 2 DGUV Vorschrift 23
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