Neben dem jährlichen Nachweis der Waffensachkunde muss auch die Schießfertigkeit quartalsweise nachgewiesen werden. Hierbei ist es erforderlich mit der Dienstwaffe oder einer Waffe gleichen Typs die praktische Schießfertigkeit und den sicheren Umgang nachzuweisen.
Für diese Weiterbildung ist es erforderlich den Dienstwaffentyp anzumelden. Es ist jedoch empfehlenswert die eigene Dienstwaffe bei dem Quartalsschießen mitzubringen. Sollte dies nicht möglich sein kann über den Seminarträger eine Übungswaffe gestellt werden. Wir weisen jedoch daraufhin, dass nicht garantiert werden kann, dass es sich um die baugleiche Schusswaffe wie die Dienstwaffe handelt.
ZIELGRUPPE
Unternehmen und deren Mitarbeiter/-innen der Sicherheitswirtschaft die eine Bewachungstätigkeit mit Schusswaffe durchführen
Inhalt
Einweisung im sicheren Umgang mit Schusswaffen
Grundelemente des Schießens
Waffen- und Schießausbildung
sicherer Umgang beim Laden, Entladen, Führen, Ziehen und Schießen
DAUER
0.5 Tag (2 - 4 Unterrichtseinheiten)
je nach Bedarf erweiterbar
ABSCHLUSS
Zertifikat
TEILNEHMERZAHL
Mindestteilnehmer = 6