Befähigungsschein §20 SprengG "Verbringen"

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir einen Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz. Der Kurs endet mit der staatlich anerkannten Prüfung am zweiten Seminartag. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Der Lehrgang wird geleitet durch Victor Nicolai – staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Vorder- und Wiederladelehrgänge, Sachverständiger für Munition, Waffen und dt. Waffenrecht. Befähigung nach §20 SprengG Personen, die nach dem Sprengstoffrecht einen Befähigungsschein (§ 20) oder eine Erlaubnis (§ 7) benötigen, müssen für die beabsichtigte Tätigkeit die Fachkunde nachweisen. Diese kann nur durch Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang erlangt werden. Dieser behördlich anerkannte Sonderlehrgang „Verbringen“ vermittelt die Fachkunde für folgende Tätigkeiten: Verbringen (inkl. Empfangnahme, Überlassen durch den Verbringer) Transport, Überlassen und Empfangnahme innerhalb der Betriebsstätte Aufbewahren (Lagern) Zielgruppe verantwortliche Personen, z.B. Betriebsleiter, Lagerverwalter, Teammeister, Gefahrgutfahrer und Selbständige, die gewerbsmäßig mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen Ziel Mit der bestandenen Abschlussprüfung (schriftlich) weisen Sie die Fachkunde für das „Verbringen“ explosionsgefährlicher Stoffe nach. Befähigung nach §20 SprengG Information Inhalt: Theorie Allgemein: Sprengstoffgesetz Verordnungen zum SprengG und WaffenG Gefahrgutrecht gewerblich Aufbewahrung gewerblich Sicherheitsaspekte Track & Tracing Zeitaufwand: „Befähigungsschein“: 1 Tage
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