Vorbereitungskurs gewerbliche Munitionsherstellung
Was heißt gewerbliches Wiederladen und was ist der Unterschied zum nicht gewerblichen Wiederladen?
Unterschied:
Der nicht gewerbliche Wiederlader, darf Patronenhülsen "Laden und Wiederladen", für den Eigenbedarf und die Abgabe ohne Gewinnerziehlungsabsicht.
Der gewerbliche Wiederlader darf Patronen "Laden und Wiederladen" und mit Gewinnerziehlungsabsicht verkaufen.
Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften. Der Begriff findet im Privat- und im Steuerrecht Verwendung. Er hat Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft im deutschen Handelsrecht, den Gewerbebegriff und für die Besteuerung von Einkünften.
Gewerbliches Wiederladen bedeutet, einfach gesagt, dass ich Komponenten (Hülsen, Geschosse, Zündhütchen, Treibladungspulver) einkaufe, ein Produkt herstelle (Patronen), dieses Prüfen lasse (Beschussamt) und gewerblich (Waffenhandelserlaubnis allgemein oder auf Munition begrenzt) verkaufe.
Voraussetzungen:
- 21 Jahre
- Persönliche Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung SprengG
- Waffenhandelserlaubnis (min. Munition)
Kursinhalt:
- Grundlehrgang „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“
- Schulung Pulverhandel §7 SprengG
- Gewerbliche Besonderheiten
Zusätzliche Inhalte:
- Auswahl an Komponenten
- Vorbereitung
- Berechnungen
- Laden von angepasster Munition
- Prüfverfahren
- Endkontrolle
- Beschuss
Dauer:
- 5 Tage