Vorbereitungskurs gewerbliche Munitionsherstellung
Was heißt gewerbliches Wiederladen und was ist der Unterschied zum nicht gewerblichen Wiederladen?
Der Unterschied:
Der nicht gewerbliche Wiederlader, darf Patronenhülsen "Laden und Wiederladen", für den Eigenbedarf und die Abgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht. Gleichzeitig trägt er das volle Risiko und haftet persönlich.
Der gewerbliche Wiederlader darf Patronen "Laden und Wiederladen" und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen. Gleichzeitig wandert die Haftung von persönlich auf Haftpflicht Versicherung und Beschussamt.
Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften. Der Begriff findet im Privat- und im Steuerrecht Verwendung. Er hat Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft im deutschen Handelsrecht, den Gewerbebegriff und für die Besteuerung von Einkünften.
Gewerbliches Wiederladen bedeutet, einfach gesagt, dass ich Komponenten (Hülsen, Geschosse, Zündhütchen, Treibladungspulver) einkaufe, ein Produkt herstelle (Patronen), dieses Prüfen lasse (Beschussamt) und gewerblich (Waffenhandelserlaubnis allgemein oder auf Munition begrenzt) verkaufe.
Voraussetzungen:
- 21 Jahre
- Persönliche Eignung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung SprengG
Kursinhalt:
- §27 SprengG Erlaubnis „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“
- §7 SprengG Erlaubnis „Handel mit Treibladungspulver“
- Vorbereitung IHK Prüfung „Fachkunde Waffenhandel“ (Munitionshandel)
Zusätzliche Inhalte:
- Auswahl an Komponenten
- Vorbereitung
- Berechnungen
- Laden von angepasster Munition
- Prüfverfahren
- Endkontrolle
- Beschuss
Dauer: