Sachkundenachweis: die Lizenz für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN)
An Bord einer seegehenden Motor- oder Segelyacht gehören pyrotechnische Notsignale zur Standard-Sicherheitsausrüstung. Hierfür sollten Skipperin oder Skipper ihrem Vercharterer zumindest den sogenannte „Fachkundenachweis“ (FKN) vorlegen können. Sobald eine Signalpistole nach dem Waffenrecht an Bord ist, ist der „Sachkundenachweis“ (SKN) vorgeschrieben. Denn nur er berechtigt neben dem Erwerb von pyrotechnischen Signalmitteln zusätzlich zum Erwerb der Waffenbesitzkarte.
Hier hat der Gesetzgeber u.a. den Deutschen Motoryachtverband beauftragt, Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Denn wer prüft, muss die Teilnehmer vorher ausgebildet haben.
Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Kauf, Transport und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Unsere SKN-Ausbildung schließt den FKN mit ein.
Lehrgang qualifiziert
Der Besuch eines entsprechenden Lehrgangs und Erwerb der Lizenz lohnt sich allemal. Denn neben Bußgeldern wegen Verstoßes gegen geltendes Recht drohen bei unsachgemäßer Handhabung von Seenotsignalmitteln Verletzungsgefahr für Skipper und Crew, sowie erhebliche Sachschäden an der Yacht.
In vier Unterrichtsstunden werden diese Themen behandelt:
- Waffen –und munitionstechnische Begriffe
- Waffenrechtliche Begriffe
- Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
- Umgang mit Schusswaffen und Munition
- Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
- Notwehr und Notstand
- Waffenrechtliche Begriffe
- Nichtgewerbliche Herstellung und Bearbeitung von Schusswaffen und Munition
- Sonstige Pflichten des Waffen –und Munitionsbesitzes
- Rechtliche Lage im In- und Ausland
- Not –und Signalmittel
- Handhabung Seenotsignalmittel
- Ballistik, Munition – Waffen – Handhabung
Die im Anschluss durchgeführte schriflichen (Multiple Choice Prüfung mit 20 Fragen die dem Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz, Kapitel IV, entnommen wurden, sowie eine praktische Prüfung im Umgang mit Seenotsignalmittel und der Signalpistole 26,4 Millimeter.
Die 89 Fragen finden sie HIER
Zulassung zur Prüfung
- Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein
- Ausgefüllter Antrag auf Zulassung der Prüfung
- Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin bei Alkon-Protection eingegangen sein