Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer

Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer Gesetzliches: Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten und anderen Personen erforderlich sind. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern beträgt in der Regel fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten. Zusätzlich sind auch Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel zu berücksichtigen. Kursinhalt: entspricht DGUV Vorschrift1 – Grundsätze der Prävention und DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer / Ausbildung und Befähigung sowie ASR A2.2 – Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände Grundzüge des Brandschutzes Betriebliche Brandschutzorganisation Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen Gefahren durch Brände Verhalten im Brandfall – ALARMIEREN – RETTEN – LÖSCHEN Praxis-Training mit Feuerlöschern Die Löschübung findet bei jedem Wetter im Freien statt!Um Erscheinen mit festem Schuhwerk und entsprechender Kleidung wird gebeten. Jeder Teilnehmer erhält ein Brandschutzhelfer-Zertifikat Ihre Ausbilder: erfahrene Dozenten im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz Brandschutzbeauftragte und Fachkundige nach vfdb-Richtlinie 12-09-01 : 2014-08(03) und DGUV Information 205-003 – Brandschutzbeauftragte im Unterricht präzise, praxisnah, freundlich, respektvoll, humorvoll, interessiert und kommunikativ Alle unsere Dozenten bilden seit Jahren praxisnah aus um keine Langeweile aufkommen zu lassen Für einen wirksamen Brandschutz hat der Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebs stehen. Mindestens 5% der Belegschaft sind Pflicht, hierbei sind Abwesenheiten durch Urlaub/Krankheit/Schichtbetrieb mit einzurechnen. In Betrieben mit höherer Gefährdungsklasse liegt der Prozentsatz entsprechend höher. Im Lehrgang zum Brandschutzhelfer vermitteln unsere Experten die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und der DGUV Information 205-023. Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Ihre Mitarbeiter die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern. Auch die Räumung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren werden thematisiert. Brandschutzhelfer können nicht nur Entstehungsbrände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln bekämpfen und die Feuerwehr richtig alarmieren und einweisen, sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Räumung und Evakuierung einzuleiten sind, sie sind damit gleichzeitig Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Dauer: 2-4h
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