Grundlehrgang „Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen“
Dieser Lehrgang ist erforderlich um im gewerblichen Bereich Schießstände (geschlossene und halbgeschlossene) zu reinigen nach §20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein).
Zulassungsvoraussetzung:
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Landesamt für Arbeitsschutz
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein
Lehrgangsinhalt:
- Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Treibladungspulver - insbesondere Sprengstoffrecht, Abfallrecht und gefahrgutrechtliche Bestimmungen
- Fachliche Grundlagen für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen
- Sicherheitstechnische Grundlagen im Zusammenhang mit der Reinigung von Schießständen
- Praktische Übung zur arbeitssicheren Handhabung von Treibladungspulver
- Prüfung
Abschluss:
Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 1. SprengV nach erfolgreicher praktischer, schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung als eine Voraussetzung für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG/einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
Dauer:
2 Tage
Kosten:
390€ inkl. MwSt
Termine in 2023:
- 16.-17.02.2023
- 15.-16.02.2023
- 19.-20.2023